Rechtsprechung
BGH, 14.05.1986 - IVb ZB 50/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit eines angefochtenen Beschlusses wegen des Nichterreichens des erforderlichen Beschwerdewertes - Bemessung des Streitwerts für das Rechtsmittel bei einer Auskunftserteilung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 121/84
Streitwert bei Auskunftsansprüchen - Abwägung zwischen Auskunftsinteresse und …
Auszug aus BGH, 14.05.1986 - IVb ZB 50/86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemißt sich der Streitwert für das Rechtsmittel der zur Auskunftserteilung verurteilten Partei nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. März 1985 - IVa ZB 2/85 - WM 1985, 764 und die dortige Rechtsprechungsübersicht; Senatsbeschluß vom 27. März 1985 - IVb ZB 121/84 - nicht veröffentlicht).Denn in aller Regel ist das Interesse des Klägers an der Auskunft anders zu bewerten als das des Beklagten daran, diese nicht erteilen zu müssen (das gilt auch für den Unterhaltsprozeß, vgl. Senatsbeschluß vom 27. März 1985 aaO).
- BGH, 13.03.1985 - IVa ZB 2/85
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 14.05.1986 - IVb ZB 50/86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemißt sich der Streitwert für das Rechtsmittel der zur Auskunftserteilung verurteilten Partei nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. März 1985 - IVa ZB 2/85 - WM 1985, 764 und die dortige Rechtsprechungsübersicht; Senatsbeschluß vom 27. März 1985 - IVb ZB 121/84 - nicht veröffentlicht).
- BGH, 11.06.1986 - IVb ZB 25/86
Bemessung des Streitwertes einer Auskunft nach den Kosten und Zeitaufwand für die …
Der erkennende Senat hat wiederholt in gleicher Richtung entschieden (vgl. etwa die Beschlüsse vom 27. März 1985 - IVb ZB 121/84 - und zuletzt vom 14. Mai 1986 - IVb ZB 50/86).